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ETF-Zulassung in den USA: Ethereum ist kein Wertpapier!
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Am Donnerstag, dem 23. Mai 2024, haben die US-Aufsichtsbehörden 8 Anträge auf Zulassung sogenannter Spot-ETFs auf die nach dem Bitcoin zweitwichtigste Kryptowährungen Ethereum (ETH) bewilligt. Dabei handelt es sich um die ETF-Anträge der großen US-Vermögensverwalter Grayscale, Bitwise, BlackRock (ishares), Fidelity, VanEck, Ark/21Shares, Franklin Templeton und Invesco Galaxy. Die Genehmigung betrifft die sognannten 19b-4 Anmeldungen. Diese sind nötig, damit die Börsen wie NYSE ein Finanzprodukt listen können. Für den Handelsbeginn müssen jetzt noch S-1-Registrierungserklärungen genehmigt werden, was als reine Formsache gilt. Diese sollten in den kommenden Wochen vollzogen werden.
Das grüne Licht für die Genehmigung der Ethereum-ETFs gab interessanterweise die „Division of Trading and Markets“ der US-Wertpapieraufsichtsbehörde SEC und nicht die Kommission, die von SEC-Chef Gary Gensler geführt wird. Gensler ist bekanntermaßen gegenüber Kryptowährungen äußerst restriktiv, geradezu destruktiv eingestellt. Das ist insofern interessant, weil Gensler in der Vergangenheit stets darauf beharrte, dass alle Kryptowährungen außer Bitcoin (Rohstoff = Commodity) als Wertpapiere (Security) zu behandeln seien.
Die SEC-Bewilligung der ETH-ETFs hat deswegen regulatorische Folgen für den Status von Ethereum. Es gibt ein sehr klares Indiz dafür, dass Ethereum seitens der SEC jetzt nicht mehr als Wertpapier eingestuft wird: Fonds, deren Vermögen zu 40 % oder mehr aus Wertpapieren bestehen, können nicht über das Formular S-1 registriert werden. Sondern als Investmentgesellschaften über die Formulare N-1A oder N-2. Die Tatsache, dass die SEC die Registrierung der Ethereum-ETFs über ein S-1-Formular zugelassen hat, bedeutet somit, dass diese regulatorische Frage mit hoher Wahrscheinlichkeit geklärt ist: Ethereum ist kein Wertpapier!
Ebenso sind positive rechtliche Ausstrahleffekte für zahlreiche weitere Altcoins zu erwarten. Die Mehrzahl der Emittenten der Ethereum-ETFs setzt darüber hinaus auf Coinbase als Verwahrer (Custodian), so dass auch die größte US-Kryptobörse zu einem der großen Gewinner dieser regulatorischen Entscheidung zählt.
Mit dieser Thematik befasse ich mich in meinem aktuellen Podcast von „Millers-Kryptowoche“.
Sie möchten noch mehr Informationen und Einschätzungen zum Geschehen an den Kryptomärkten? Dann laden Sie sich doch HIER meinen Krypto-Spezialreport GRATIS herunter. Einfach klicken!
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Am Donnerstag, dem 23. Mai 2024, haben die US-Aufsichtsbehörden 8 Anträge auf Zulassung sogenannter Spot-ETFs auf die nach dem Bitcoin zweitwichtigste Kryptowährungen Ethereum (ETH) bewilligt. Dabei handelt es sich um die ETF-Anträge der großen US-Vermögensverwalter Grayscale, Bitwise, BlackRock (ishares), Fidelity, VanEck, Ark/21Shares, Franklin Templeton und Invesco Galaxy. Die Genehmigung betrifft die sognannten 19b-4 Anmeldungen. Diese sind nötig, damit die Börsen wie NYSE ein Finanzprodukt listen können. Für den Handelsbeginn müssen jetzt noch S-1-Registrierungserklärungen genehmigt werden, was als reine Formsache gilt. Diese sollten in den kommenden Wochen vollzogen werden.
Das grüne Licht für die Genehmigung der Ethereum-ETFs gab interessanterweise die „Division of Trading and Markets“ der US-Wertpapieraufsichtsbehörde SEC und nicht die Kommission, die von SEC-Chef Gary Gensler geführt wird. Gensler ist bekanntermaßen gegenüber Kryptowährungen äußerst restriktiv, geradezu destruktiv eingestellt. Das ist insofern interessant, weil Gensler in der Vergangenheit stets darauf beharrte, dass alle Kryptowährungen außer Bitcoin (Rohstoff = Commodity) als Wertpapiere (Security) zu behandeln seien.
Die SEC-Bewilligung der ETH-ETFs hat deswegen regulatorische Folgen für den Status von Ethereum. Es gibt ein sehr klares Indiz dafür, dass Ethereum seitens der SEC jetzt nicht mehr als Wertpapier eingestuft wird: Fonds, deren Vermögen zu 40 % oder mehr aus Wertpapieren bestehen, können nicht über das Formular S-1 registriert werden. Sondern als Investmentgesellschaften über die Formulare N-1A oder N-2. Die Tatsache, dass die SEC die Registrierung der Ethereum-ETFs über ein S-1-Formular zugelassen hat, bedeutet somit, dass diese regulatorische Frage mit hoher Wahrscheinlichkeit geklärt ist: Ethereum ist kein Wertpapier!
Ebenso sind positive rechtliche Ausstrahleffekte für zahlreiche weitere Altcoins zu erwarten. Die Mehrzahl der Emittenten der Ethereum-ETFs setzt darüber hinaus auf Coinbase als Verwahrer (Custodian), so dass auch die größte US-Kryptobörse zu einem der großen Gewinner dieser regulatorischen Entscheidung zählt.
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