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Verfassungsstreit zwischen Polen und der EU - mit Prof. Alexander Thiele | Darf die EU Vorgaben für die Justiz eines Mitgliedstaates machen? | EuGH, Urteil vom 15.07.2021 - C‑791/19 - & Verfassungsgericht Polen, Urteil vom 07.10.2021 - K 3/21

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Polen und die Europäische Union streiten seit mehreren Jahren über die Rechtsstaatlichkeit der polnischen Justiz. Kern der Auseinandersetzung ist eine Disziplinarkammer, die indirekt durch die polnische Regierung kontrolliert wird und die Disziplinierung unliebsamer Richter:innen ermöglicht. Die Europäische Kommission sieht deshalb die Unabhängigkeit der Gerichte in Polen in Gefahr und hat Vertragsverletzungsverfahren gegen Polen angestrengt.
Der Europäische Gerichtshof hat mit Urteil vom 15.07.2021 (Rs. C‑791/19) für Recht erkannt, dass die Zusammensetzung, die Zuständigkeit und das Verfahren der Disziplinarkammer eine hinreichend unabhängige Justiz in Polen nicht gewährleisten. Es bestehe die Gefahr, dass polnische Richter:innen an einer unabhängigen Anwendung des Unionsrechts in Polen gehindert werden. Dadurch verletze die Republik Polen ihre Verpflichtungen aus Artikel 19 Absatz 1 Unterabsatz 2 EUV und Artikel 267 Absatz 2 und 3 AEUV.
Am 07.10.2021 hat das Polnische Verfassungsgericht (Trybunał Konstytucyjny) in einer beispiellosen Entscheidung ausdrücklich den Vorrang des Unionsrechts vor dem nationalen polnischen Verfassungsrecht in Abrede gestellt.
Professor Alexander Thiele, Inhaber der Professur für Öffentliches Recht, insbesondere Staats- und Europarecht an der BSP Business und Law School in Berlin, erläutert die Hintergründe, Streitpunkte und Folgen dieser Entscheidungen. Professor Thiele erklärt dabei, auf welcher Grundlage die Europäische Union ihren Mitgliedstaaten Vorgaben in Bezug auf die nationale Justiz machen darf und warum das Recht der Europäischen Union Anwendungsvorrang vor dem Recht der Mitgliedstaaten genießt. Dabei legt er auch offen, in welchem Verhältnis das Urteil des polnischen Verfassungsgerichts zum PSPP-Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 05.05.2020 steht, und skizziert, welche Wege aus Verfassungskrise zwischen Polen und der EU denkbar sind.
Die treibende Kraft hinter unserem Podcast ist die Jurafuchs-Redaktion. Jurafuchs ist die digitale Lernumgebung für Jurastudentinnen, Rechtsreferendare und juristische Professionals. Unsere Expertinnen und Experten stellen für euch zusammen, was ihr für Studium, Referendariat und die beiden Staatsexamina wissen müsst und was ihr in der Praxis braucht.
Als Hörerinnen und Hörer unseres Podcasts erhaltet ihr Jurafuchs für einen Monat kostenlos. Ladet euch dazu die Jurafuchs App herunter und gebt in der App den Code “SPRUCHREIF” ein. Wie ihr den Code in der App einlösen könnt, erfahrt ihr hier. Das Angebot gilt nur für Neukundinnen und Neukunden.
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Polen und die Europäische Union streiten seit mehreren Jahren über die Rechtsstaatlichkeit der polnischen Justiz. Kern der Auseinandersetzung ist eine Disziplinarkammer, die indirekt durch die polnische Regierung kontrolliert wird und die Disziplinierung unliebsamer Richter:innen ermöglicht. Die Europäische Kommission sieht deshalb die Unabhängigkeit der Gerichte in Polen in Gefahr und hat Vertragsverletzungsverfahren gegen Polen angestrengt.
Der Europäische Gerichtshof hat mit Urteil vom 15.07.2021 (Rs. C‑791/19) für Recht erkannt, dass die Zusammensetzung, die Zuständigkeit und das Verfahren der Disziplinarkammer eine hinreichend unabhängige Justiz in Polen nicht gewährleisten. Es bestehe die Gefahr, dass polnische Richter:innen an einer unabhängigen Anwendung des Unionsrechts in Polen gehindert werden. Dadurch verletze die Republik Polen ihre Verpflichtungen aus Artikel 19 Absatz 1 Unterabsatz 2 EUV und Artikel 267 Absatz 2 und 3 AEUV.
Am 07.10.2021 hat das Polnische Verfassungsgericht (Trybunał Konstytucyjny) in einer beispiellosen Entscheidung ausdrücklich den Vorrang des Unionsrechts vor dem nationalen polnischen Verfassungsrecht in Abrede gestellt.
Professor Alexander Thiele, Inhaber der Professur für Öffentliches Recht, insbesondere Staats- und Europarecht an der BSP Business und Law School in Berlin, erläutert die Hintergründe, Streitpunkte und Folgen dieser Entscheidungen. Professor Thiele erklärt dabei, auf welcher Grundlage die Europäische Union ihren Mitgliedstaaten Vorgaben in Bezug auf die nationale Justiz machen darf und warum das Recht der Europäischen Union Anwendungsvorrang vor dem Recht der Mitgliedstaaten genießt. Dabei legt er auch offen, in welchem Verhältnis das Urteil des polnischen Verfassungsgerichts zum PSPP-Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 05.05.2020 steht, und skizziert, welche Wege aus Verfassungskrise zwischen Polen und der EU denkbar sind.
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