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Folge 28 | Jonas Frewert zur RSB-Bezuschussung Sportgeräte und Automatisierungstechniken

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In Folge 28 geht es um die RSB-Bezuschussung Sportgeräte und Automatisierungstechniken. Philipp Seidel hat dafür mal wieder seinen Kollegen Jonas Frewert aus der Geschäftsstelle des Regionssportbundes im Studio zu Gast. Dieser erläutert worum es sich bei diesen besonderen Bezuschussungen handelt, ihre Entstehung und Entwicklung und gibt Hinweise, Tipps und Anregungen zur Beantragung, die er betreut.

SPORTGERÄTE

Als bezuschussungsfähig gelten: (1) IdR neue (keine gebrauchten) Sportgeräte, die für den Trainingsbetrieb benötigt werden. Allerdings gibt es hier auch Ausnahmen. Und: Unter bestimmten Bedingungen gehören Musikinstrumente auch unter förderfähige Sportgeräte. (2) Geräte mit einem Stückpreis von mindestens 50€ netto. Nicht bezuschusst werden (1) Verbrauchsgüter (Bälle, Munition, Verbandsmaterial o.ä.). Allerdings gehören Ballnetze einmalig beim Kauf von Toren mit dazu. (2) Handwerkliche Serviceleistungen beim Anbringen oder Aufstellen von Sportgeräten/Toren und Zubehör. (3) Persönliches Zubehör (Kleidung o.ä.):

Bezuschusst wird dieses als Inventar des Vereins. Dann muss es aber für alle im Verein zugänglich sein.

AUTOMATISIERUNGSTECHNIKEN

Als bezuschussungsfähig gelten: (1) Ausnahmslos neue (keine gebrauchten) Automatisierungstechniken, die für den Vereinsbetrieb benötigt werden und (2) Geräte, mit einem Stückpreis von mindestens 50€ netto.

Ausgenommen von der Bezuschussung sind: (1) Mehrjährige Lizenzen (Handyverträge) und (2) persönliche Ausrüstung. Ansonsten ist der Katalog noch offen. Der Ausschuss Vereinsentwicklung passt den Katalog auf den Bedarf an. Von daher ist jede:r dazu angehalten Anfragen auf Bezuschussung zu stellen.

Wie geht die Antragsstellung?

Nachdem ein neues Sportgerät oder eine Automatisierungstechnik angeschafft wurde, kann der Antrag gestellt werden. Wichtig: Hier sollte nicht zu lange abgewartet werden! Spätestens sechs Wochen (ab Rechnungsdatum) muss der vollständig ausgefüllte Antrag (beinhaltet das Antragsformular inkl. Zahlungsnachweis [Kopie des Kontoauszuges / Auszug aus dem Kassenbuch] und Rechnungskopie) auf Jonas' Schreibtisch liegen - egal auf welchem Weg. Am liebsten ist ihm allerdings das Online-Formular auf der entsprechenden Unterseite der Homepage, Link siehe am Ende. Er sagt: "Sparen Sie sich Zeit und Geld und nutzen Sie ganz bequem unser Online-Formular für Ihren Antrag auf Bezuschussung von Sportgeräten oder Automatisierungstechniken. Über das Online-Formular haben Sie die Möglichkeit Ihre ausgefüllten und eingescannten Formulare mit der Uploadfunktion hochzuladen." Wem der traditionelle Postweg lieber ist: Adresse: Regionssportbund Hannover, Maschstraße 20, 30169 Hannover.

Zu beachten ist, dass Sportgeräte erst ab einem Mindeststückpreis von 50€ bezuschusst werden. Ein Inventarisierungsvermerk auf der Rechnung ist erst ab einem Stückpreis von 1.000€ erforderlich. Grundvoraussetzung für eine RSB-Bezuschussung ist natürlich eine ordentliche Mitgliedschaft im LandesSportBund Niedersachsen. Wenn das der Fall ist, dann ab die (e)Post!

Interessant: Alle Vereine, die ordnungsgemäßeneine Gerätebezuschussung beantragen, erhalten, sofern genug Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, eine Grundförderung. Diese liegt in etwa zwischen 10-15% der förderfähigen Kosten. Vereine, die durch einen rechtmäßig gewählten Delegierten am Sporttag teilnehmen, werden dafür belohnt und erhalten gemäß Beschluss des Vorstandes, max. 20% der förderungsfähigen Kosten pro Antrag, höchstens insgesamt 2.500€ pro Jahr. Antragsfrist für beide Fördertöpfe ist übrigens der 30. September. Wer diesen Termin verpasst, erhält die Bezuschussung, muss dann aber ein wenig länger auf sein Geld warten. Generell gilt: Im Austausch sein und bleiben. Über Vieles kann man reden! Vieles ist möglich. https://www.rsbhannover.de/foerderungen/zuschuesse/sportgeraetebezuschussung/

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SPORTGERÄTE

Als bezuschussungsfähig gelten: (1) IdR neue (keine gebrauchten) Sportgeräte, die für den Trainingsbetrieb benötigt werden. Allerdings gibt es hier auch Ausnahmen. Und: Unter bestimmten Bedingungen gehören Musikinstrumente auch unter förderfähige Sportgeräte. (2) Geräte mit einem Stückpreis von mindestens 50€ netto. Nicht bezuschusst werden (1) Verbrauchsgüter (Bälle, Munition, Verbandsmaterial o.ä.). Allerdings gehören Ballnetze einmalig beim Kauf von Toren mit dazu. (2) Handwerkliche Serviceleistungen beim Anbringen oder Aufstellen von Sportgeräten/Toren und Zubehör. (3) Persönliches Zubehör (Kleidung o.ä.):

Bezuschusst wird dieses als Inventar des Vereins. Dann muss es aber für alle im Verein zugänglich sein.

AUTOMATISIERUNGSTECHNIKEN

Als bezuschussungsfähig gelten: (1) Ausnahmslos neue (keine gebrauchten) Automatisierungstechniken, die für den Vereinsbetrieb benötigt werden und (2) Geräte, mit einem Stückpreis von mindestens 50€ netto.

Ausgenommen von der Bezuschussung sind: (1) Mehrjährige Lizenzen (Handyverträge) und (2) persönliche Ausrüstung. Ansonsten ist der Katalog noch offen. Der Ausschuss Vereinsentwicklung passt den Katalog auf den Bedarf an. Von daher ist jede:r dazu angehalten Anfragen auf Bezuschussung zu stellen.

Wie geht die Antragsstellung?

Nachdem ein neues Sportgerät oder eine Automatisierungstechnik angeschafft wurde, kann der Antrag gestellt werden. Wichtig: Hier sollte nicht zu lange abgewartet werden! Spätestens sechs Wochen (ab Rechnungsdatum) muss der vollständig ausgefüllte Antrag (beinhaltet das Antragsformular inkl. Zahlungsnachweis [Kopie des Kontoauszuges / Auszug aus dem Kassenbuch] und Rechnungskopie) auf Jonas' Schreibtisch liegen - egal auf welchem Weg. Am liebsten ist ihm allerdings das Online-Formular auf der entsprechenden Unterseite der Homepage, Link siehe am Ende. Er sagt: "Sparen Sie sich Zeit und Geld und nutzen Sie ganz bequem unser Online-Formular für Ihren Antrag auf Bezuschussung von Sportgeräten oder Automatisierungstechniken. Über das Online-Formular haben Sie die Möglichkeit Ihre ausgefüllten und eingescannten Formulare mit der Uploadfunktion hochzuladen." Wem der traditionelle Postweg lieber ist: Adresse: Regionssportbund Hannover, Maschstraße 20, 30169 Hannover.

Zu beachten ist, dass Sportgeräte erst ab einem Mindeststückpreis von 50€ bezuschusst werden. Ein Inventarisierungsvermerk auf der Rechnung ist erst ab einem Stückpreis von 1.000€ erforderlich. Grundvoraussetzung für eine RSB-Bezuschussung ist natürlich eine ordentliche Mitgliedschaft im LandesSportBund Niedersachsen. Wenn das der Fall ist, dann ab die (e)Post!

Interessant: Alle Vereine, die ordnungsgemäßeneine Gerätebezuschussung beantragen, erhalten, sofern genug Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, eine Grundförderung. Diese liegt in etwa zwischen 10-15% der förderfähigen Kosten. Vereine, die durch einen rechtmäßig gewählten Delegierten am Sporttag teilnehmen, werden dafür belohnt und erhalten gemäß Beschluss des Vorstandes, max. 20% der förderungsfähigen Kosten pro Antrag, höchstens insgesamt 2.500€ pro Jahr. Antragsfrist für beide Fördertöpfe ist übrigens der 30. September. Wer diesen Termin verpasst, erhält die Bezuschussung, muss dann aber ein wenig länger auf sein Geld warten. Generell gilt: Im Austausch sein und bleiben. Über Vieles kann man reden! Vieles ist möglich. https://www.rsbhannover.de/foerderungen/zuschuesse/sportgeraetebezuschussung/

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