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Christian Lindner, Bundesverfassungsgericht, Daniel Halemba

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Manage episode 382807693 series 2478177
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In der 161. Folge von „Lauer und Wehner“ reden Ulrich und Christopher über 26 FDP-Lokalpolitiker*innen und wie ihnen Christian Lindner zu Bekanntheit verhilft, das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Wiederaufnahme des Strafverfahrens zu Ungunsten eines Freigesprochenen und über Daniel Halemba, bayrischer Abgeordneter der sogenannten AfD, der wegen Volksverhetzung verhaftet wurde.

Bitte beachtet, dass die Folge bereits am Mittwoch, den 1. November 2023 aufgezeichnet wurde.

In der Kategorie „Worüber wir heute nicht reden“ geht es diesmal um: 26 FDP-Lokalpolitiker*innen finden, die FDP sollte aus der Koalition im Bund raus. Christian Lindner will sich eigentlich nicht dazu äußern, macht es dann aber trotzdem. Außerdem: Christian Lindner entdeckt den Kohleausstieg 2030 für sich als Thema.

Eine der letzten Maßnahmen der Großen Koalition aus CDU und SPD war es, die Strafprozessordnung dahingehend zu ändern, dass Freigesprochene für dieselbe Straftat wieder angeklagt werden konnten, falls es neue Beweise in der Sache gibt. Das Bundesverfassungsgericht befasste sich mit der Verfassungsbeschwerde eines Betroffenen und stellte fest: Artikel 103 Grundgesetz gilt ohne wenn und aber. Man kann nicht zweimal für die selbe Straftat bestraft werden. Ulrich erklärt aus der Sicht des Strafverteidigers, was das Urteil konkret bedeutet.

Den 22jährigen Daniel Halemba kannte man bis vor wenigen Tagen aus gutem Grund nicht. Dem Neuabgeordneten der bayrischen AfD wird Volksverhetzung vorgeworfen. Ein Delikt, weswegen man normalerweise nicht in Untersuchungshaft landet. Da sich Halemba und sein Verteidiger aber äußerst geschickt angestellt hatten, verbrachte der 22jährige die Konstituierung des bayrischen Landtags im Gefängnis. Ulrich und Christopher reden über äußerst den bizarren Fall.

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Eine der letzten Maßnahmen der Großen Koalition aus CDU und SPD war es, die Strafprozessordnung dahingehend zu ändern, dass Freigesprochene für dieselbe Straftat wieder angeklagt werden konnten, falls es neue Beweise in der Sache gibt. Das Bundesverfassungsgericht befasste sich mit der Verfassungsbeschwerde eines Betroffenen und stellte fest: Artikel 103 Grundgesetz gilt ohne wenn und aber. Man kann nicht zweimal für die selbe Straftat bestraft werden. Ulrich erklärt aus der Sicht des Strafverteidigers, was das Urteil konkret bedeutet.

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