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Kultur-Talk: Sexueller Missbrauch – was leistet das Kirchenrecht?
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Im Zuge der Missbrauchsskandale wird der römisch-katholischen Kirche vorgeworfen, sie würde mit ihrem eigenen Kirchenrecht Täter schützen und Paralleljustiz zum weltlichen Recht betreiben. Stimmt das und macht der Vergleich überhaupt Sinn? Was ist vom geplanten nationalen Kirchengericht zu halten? Dass die römisch-katholische Kirche ein eigenes Strafgesetz hat, mag manche überraschen. Doch auch andere grosse Unternehmen wie die FIFA oder Schweizer Banken haben privat geregelte Sanktionsmechanismen. In der Schweiz geht das staatliche Strafrecht immer vor. Die katholischen Bistümer können sich also nicht vom weltlichen Recht befreien, in dem sie sich auf ihr eigenes Kirchenrecht berufen. Was also kann insbesondere das Strafrecht der römisch-katholischen Kirche leisten, wenn es um die Aufarbeitung von sexueller Gewalt geht? Welche Möglichkeit bietet es, wenn Missbrauchsfälle verjährt sind? Und welche Vorteile hätte ein nationales Straf- und Disziplinargericht, dass die Schweizer Bischöfe einführen wollen? Im Kultur-Talk wird diesen Fragen zusammen mit Astrid Kaptijn nachgegangen. Sie ist Professorin für kanonisches Recht an der Universität Fribourg und Mitglied des wissenschaftlichen Beirats, der die aktuelle historische Studie zu Missbrauch im Umfeld der römisch-katholischen Kirche Schweiz begleitet. Mehr zum Thema und wie Aufarbeitung gelingen kann, beleuchtet eine aktuelle «Kontext»-Folge: Sie begleitet eine Betroffene und gewährt Einblick in kirchliche Geheimakten: https://www.srf.ch/audio/kontext/missbrauch-in-der-roem-kath-kirche-wie-gelingt-aufarbeitung?id=12649892
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Im Zuge der Missbrauchsskandale wird der römisch-katholischen Kirche vorgeworfen, sie würde mit ihrem eigenen Kirchenrecht Täter schützen und Paralleljustiz zum weltlichen Recht betreiben. Stimmt das und macht der Vergleich überhaupt Sinn? Was ist vom geplanten nationalen Kirchengericht zu halten? Dass die römisch-katholische Kirche ein eigenes Strafgesetz hat, mag manche überraschen. Doch auch andere grosse Unternehmen wie die FIFA oder Schweizer Banken haben privat geregelte Sanktionsmechanismen. In der Schweiz geht das staatliche Strafrecht immer vor. Die katholischen Bistümer können sich also nicht vom weltlichen Recht befreien, in dem sie sich auf ihr eigenes Kirchenrecht berufen. Was also kann insbesondere das Strafrecht der römisch-katholischen Kirche leisten, wenn es um die Aufarbeitung von sexueller Gewalt geht? Welche Möglichkeit bietet es, wenn Missbrauchsfälle verjährt sind? Und welche Vorteile hätte ein nationales Straf- und Disziplinargericht, dass die Schweizer Bischöfe einführen wollen? Im Kultur-Talk wird diesen Fragen zusammen mit Astrid Kaptijn nachgegangen. Sie ist Professorin für kanonisches Recht an der Universität Fribourg und Mitglied des wissenschaftlichen Beirats, der die aktuelle historische Studie zu Missbrauch im Umfeld der römisch-katholischen Kirche Schweiz begleitet. Mehr zum Thema und wie Aufarbeitung gelingen kann, beleuchtet eine aktuelle «Kontext»-Folge: Sie begleitet eine Betroffene und gewährt Einblick in kirchliche Geheimakten: https://www.srf.ch/audio/kontext/missbrauch-in-der-roem-kath-kirche-wie-gelingt-aufarbeitung?id=12649892
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