Das KPD-Verbot (Teil 1) - Mit dem Zeitzeugen Paul Schnittker
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Am 17. August 1956 erreichte der Antikommunismus in der Bundesrepublik Deutschland seinen vorläufigen Höhepunkt: Die KPD wurde verboten, nur 23 Jahre nach dem letzten Verbot durch die Nazis. Dieses politisch motivierte Verbot, das von höchsten Regierungskreisen unterstützt wurde, hielt nach Meinung vieler Juristen nicht einmal den einfachsten rechtsstaatlichen Prinzipien stand.
Dem Verbot ging eine Welle von Verboten, Verhaftungen und Polizeieinsätzen voraus, die das Klima der frühen Bundesrepublik prägten. Polizei und Justiz waren vielerorts von ehemaligen NSDAP-Mitgliedern bzw. einflussreichen Nazis durchsetzt. Die KPD war eine Hauptkraft im Widerstand gegen den Faschismus gewesen; Hunderttausende Kommunist:innen wurden verfolgt und ermordet.
Viele der Kommunist:innen, die wieder aktiv wurden, wurden nun von denselben Richtern bestraft, die sie bereits im Faschismus verurteilt hatten. Während Kommunist:innen aufgrund erneuter Verfolgung oft ihre Widerstandsrente verloren, lebten ehemalige Kriegsverbrecher meist gut.
In Teil 1 unserer Reihe zum KPD-Verbot sprachen wir mit dem Zeitzeugen Paul Schnittker, einem Kommunisten aus Essen, über seine Erlebnisse während des KPD-Verbots, die Arbeit in der Illegalität und seinen jahrzehntelangen Kampf für den Sozialismus.
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