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#138 Salzburger Festspiele vs. Kritiker: Der Fall Brüggemann

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Die Stellungnahme der Pressestelle der Salzburger Festspiele zum Fall Brüggemann:

"Es ist zutreffend, dass der Salzburger Festspielfonds und Markus Hinterhäuser am 27.12.2024 beim Landgericht Hamburg einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung eingereicht haben, nachdem Herr Axel Brüggemann außergerichtlich lediglich bezüglich dreier rechtsverletzender Äußerungen eine Unterlassungserklärung durch seinen Bevollmächtigten abgeben ließ, das Bestehen einer Unterlassungsverpflichtung aber in Bezug auf sieben weitere Äußerungen, bezüglich derer nach unserer Auffassung Unterlassungsansprüche bestehen, weiterhin verneint.

Streitgegenständlich sind verschiedene, unserer Bewertung nach persönlichkeitsrechtsverletzende Äußerungen des Herrn Brüggemann zum Nachteil des Salzburger Festspielfonds bzw. des Herrn Hinterhäuser.

Den Streitwert wird das Landgericht nach Maßgabe des § 3 ZPO festsetzen. Wir gehen auf der Basis anderweitiger Urteile von einem Streitwert von EUR 10.000,- pro streitgegenständlicher Äußerung aus.

Während des laufenden Verfahrens vor dem LG Hamburg können und werden die Salzburger Festspiele und Herr Hinterhäuser keine weiteren Erklärungen in dieser Causa abgeben. Insoweit wird um Verständnis gebeten."

Die Stellungnahme des Büros von Salzburgs Landeshauptmann Wilfried Hauslauer, Mitglied des Festspiel-Kuratoriums:

"Bezugnehmend auf Ihre Anfrage darf ich Ihnen mitteilen, dass Herr Landeshauptmann Dr. Haslauer zu dieser Angelegenheit keine Stellungnahme abgeben wird und darf auf die Beantwortung der Pressestelle der Salzburger Festspiele verweisen."

Die Dunkelkammer ist ein Stück Pressefreiheit.

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"Es ist zutreffend, dass der Salzburger Festspielfonds und Markus Hinterhäuser am 27.12.2024 beim Landgericht Hamburg einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung eingereicht haben, nachdem Herr Axel Brüggemann außergerichtlich lediglich bezüglich dreier rechtsverletzender Äußerungen eine Unterlassungserklärung durch seinen Bevollmächtigten abgeben ließ, das Bestehen einer Unterlassungsverpflichtung aber in Bezug auf sieben weitere Äußerungen, bezüglich derer nach unserer Auffassung Unterlassungsansprüche bestehen, weiterhin verneint.

Streitgegenständlich sind verschiedene, unserer Bewertung nach persönlichkeitsrechtsverletzende Äußerungen des Herrn Brüggemann zum Nachteil des Salzburger Festspielfonds bzw. des Herrn Hinterhäuser.

Den Streitwert wird das Landgericht nach Maßgabe des § 3 ZPO festsetzen. Wir gehen auf der Basis anderweitiger Urteile von einem Streitwert von EUR 10.000,- pro streitgegenständlicher Äußerung aus.

Während des laufenden Verfahrens vor dem LG Hamburg können und werden die Salzburger Festspiele und Herr Hinterhäuser keine weiteren Erklärungen in dieser Causa abgeben. Insoweit wird um Verständnis gebeten."

Die Stellungnahme des Büros von Salzburgs Landeshauptmann Wilfried Hauslauer, Mitglied des Festspiel-Kuratoriums:

"Bezugnehmend auf Ihre Anfrage darf ich Ihnen mitteilen, dass Herr Landeshauptmann Dr. Haslauer zu dieser Angelegenheit keine Stellungnahme abgeben wird und darf auf die Beantwortung der Pressestelle der Salzburger Festspiele verweisen."

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