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#663 - Höherer Sparerfreibetrag ab 2023

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Sparerpauschbetrag steigt – Mehr Zinsen und Dividenden steuerfrei

Der Sparerpauschbetrag steigt. Ab 2023 haben wir nun einen Freibetrag von 1.000 Euro für Alleinstehende (bisher 801 Euro) und 2.000 Euro für zusammenveranlagte Ehepaare.

Was ist zu tun?

Falls bereits ein Freistellungsauftrag gestellt wurde, ist keine Aktivität erforderlich, da die Banken und Sparkassen die vorliegenden Freistellungsaufträge prozentual erhöhen werden. Wurde beispielsweise von einem Anleger ein Auftrag von 500 Euro bei Kreditinstitut I und 301 Euro bei Kreditinstitut II erteilt, wird das Kreditinstitut I den Auftrag auf 624,22 Euro und das Kreditinstitut II auf 375,78 Euro automatisch erhöhen.

Selbstverständlich kann man auch eine neue Gewichtung vornehmen und den Sparerpauschbetrag ab dem 1. Januar 2023 nach eigenen Wünschen aufteilen. Dazu müssen jedoch alle bestehenden Freistellungsaufträge entsprechend angepasst werden bzw., falls bisher noch kein Freistellungsauftrag erteilt wurde, diese erteilt werden.

Auf diese Weise wird vermieden, dass ein Teil der Kapitalerträge aus Dividenden, Zinsen und Kursgewinnen an das Finanzamt abgeführt werden und über die Einkommensteuererklärung zurückgeholt werden müssen.

Der Sparerpauschbetrag von dann bald 1.000 Euro steht jedem Sparer oder Anleger zu. Die Abgeltungssteuer wird nur bei Überschreitung der Erträge fällig. Der Steuersatz für die Erträge liegt bei 25 Prozent, zuzüglich Solidaritätszuschlag, für Kapitalerträge nach wie vor berechnet wird. Gegebenenfalls kommt dann noch die Kirchensteuer hinzu.

Viel Spaß beim Hören, Dein Matthias Krapp 📈 Matthias Finanzseminare: https://wissen-schafft-geld.de 📌 Matthias auf Facebook: https://www.facebook.com/matthiasfranzaugust.krapp 📌 Matthias auf LinkedIn: https://www.linkedin.com/in/matthiaskrapp-finanzmensch/ ✅ Abatus Finanz-Newsletter: https://www.abatus-beratung.com/newsletter-anmeldung/ ⌨️ Matthias per E-Mail: krapp@abatus-beratung.com
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Sparerpauschbetrag steigt – Mehr Zinsen und Dividenden steuerfrei

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Was ist zu tun?

Falls bereits ein Freistellungsauftrag gestellt wurde, ist keine Aktivität erforderlich, da die Banken und Sparkassen die vorliegenden Freistellungsaufträge prozentual erhöhen werden. Wurde beispielsweise von einem Anleger ein Auftrag von 500 Euro bei Kreditinstitut I und 301 Euro bei Kreditinstitut II erteilt, wird das Kreditinstitut I den Auftrag auf 624,22 Euro und das Kreditinstitut II auf 375,78 Euro automatisch erhöhen.

Selbstverständlich kann man auch eine neue Gewichtung vornehmen und den Sparerpauschbetrag ab dem 1. Januar 2023 nach eigenen Wünschen aufteilen. Dazu müssen jedoch alle bestehenden Freistellungsaufträge entsprechend angepasst werden bzw., falls bisher noch kein Freistellungsauftrag erteilt wurde, diese erteilt werden.

Auf diese Weise wird vermieden, dass ein Teil der Kapitalerträge aus Dividenden, Zinsen und Kursgewinnen an das Finanzamt abgeführt werden und über die Einkommensteuererklärung zurückgeholt werden müssen.

Der Sparerpauschbetrag von dann bald 1.000 Euro steht jedem Sparer oder Anleger zu. Die Abgeltungssteuer wird nur bei Überschreitung der Erträge fällig. Der Steuersatz für die Erträge liegt bei 25 Prozent, zuzüglich Solidaritätszuschlag, für Kapitalerträge nach wie vor berechnet wird. Gegebenenfalls kommt dann noch die Kirchensteuer hinzu.

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